Danach hast du: die Möglichkeit die „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ bzw. den „Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ zu führen.
Danach bist du: Kinderpflegerin oder Kinderpfleger
Schwerpunkte: Sozialpädagogik, Musik, Praxis Hauswirtschaft, Gesundheit, Ernährung und Bewegungserziehung